Wenn Sie bereits Kunde sind, melden Sie sich bitte NICHT als Neukunde an!
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Alle Angaben zum Essenteilnehmer tragen Sie dann bitte in Ihrem Kundenkonto ein.

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Geben Sie auch bei BuT-Leistungen / Münsterlandkarte die Zahlart "Überweisung" an.

Sollten Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (Münsterlandkarte) erhalten, teilen Sie uns bitte die Kartennummer sowie den dazugehörenden Namen des Kindes mit. Gerne per E-Mail (info@schulverpflegung-remuss.de) oder telefonisch unter 05971 899 1594.

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE0000000000000000
Mandatsreferenz: MA
Bei Änderung der Kontodaten wird Ihnen eine neue Mandatsreferenz zugeteilt. Diese wird nach dem Speichern in Ihrem Kundenbereich angezeigt.

Ich ermächtige "GastroService Remuß, Im Südfeld 78, 48308 Senden", Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von "GastroService Remuß" auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Berlinpass

Voraussetzung zur Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket (BuT):
Der aktuell gültige Nachweis muß dem Caterer im Original vorliegen.
Erst dann kann Ihr Kind am kostenbefreiten Essen teilnehmen.